Hygieneplan

Das Studio Bizarr legt besonderen Wert auf die Einhaltung von Hygieneregeln, der Verringerung von Infektionskrankheiten und dem Schutze der Gesundheit von Mieter/innen und Gästen.

Daher verpflichten sich Mieter/innen und/oder Gäste auf folgende Regeln:

1. Zusätzlich zu der zwingend einzuhaltenden Kondompflicht nach dem Prostitutionsschutzgesetz gemäß §32 des ProstSchG gilt im Studio Bizarr auch die Kondompflicht für alle Toys, die oral, vaginal oder anal aufgenommen werden (z.B. Dildos, Strap-ons, Plugs etc.).

2. Die Gäste des Studios Bizarr sind verpflichtet, bei bekannten gesundheitlichen Einschränkungen, dies vorab und umgehend der Lady ihrer Wahl wahrheitsgetreu mitzuteilen, um etwaige Risiken auszuschließen.

3. Mieter/innen dürfen keine Dienstleistungen erbringen, wenn Sie krankheitsbedingte Symptome zeigen. In diesem Falle wird dem/der Mieter/in das Arbeiten untersagt und die Mieter/innen haben im Interesse der Gesundheit der Gäste und aller anwesenden Kolleginnen das Haus unverzüglich zu verlassen.

4. Bei Nacktheit und während des Spielens sind Handtücher unterzulegen.

5. Es sind für jeden Gast frische Handtücher zu benutzen.

6. Die Mieter/in verpflichtet sich nach jedem Gast, benutztes Inventar und Toys zu reinigen und desinfizieren sowie ihre Hände zu waschen.

7. Für Praktiken, die einen besonderen Hygieneaufwand erfordern, sind die in jedem Raum vorhandenen Hygieneunterlagen und Einmalhandschuhe zu verwenden und nach jedem Gast zu entsorgen.