Hausordnung

  • Der Zutritt von Gästen unter 18 Jahren ist im Studio Bizarr Kassel strengstens untersagt.
  • Alkoholisierten Gästen wird der Zutritt verweigert.
  • Während der Dienstleistungserbringung ist darauf zu achten, dass alle Vorhänge bzw. Jalousien geschlossen sind sowie das „Bitte nicht stören“Schild von außen an der Türe angebracht wird.
  • Bei nicht genutzten Räumen ist das Licht auszuschalten.
  • Gesetzeswidrige Handlungen, gesundheitsgefährdende Praktiken sowie solche, die zu bleibenden Schäden führen können, sind im Studio Bizarr Kassel ausdrücklich untersagt.
  • Zur Vermeidung von Erregung öffentlichen Ärgernisses bitten wir die Mieter/innen um diskrete Kleidung bei An- und Abreise.
  • Es ist den Gästen und Mieter/innen ausdrücklich nicht erlaubt, außerhalb des Gebäudes (z.B. Parkplatz, Zugang zum Gebäude, Hinterausgang) erotische Handlungen vorzunehmen und/oder sich nackt/unangemessen in diesen Bereichen aufzuhalten.
  • Die Betreiberin haftet nicht für die Garderobe oder persönlich eingebrachte Gegenstände.
  • Den Kunden sowie Mieter/innen wird ein Parkplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Dadurch kommt allerdings kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Betreiberin nicht.
  • Für grob fahrlässige Schäden an Mobiliar und Equipment haftet der Schadensverursacher in vollem Umfang.
  • Fotos und Videoaufnahmen sind im Studio Bizarr Kassel nicht gestattet und bedürfen immer der schriftlichen Genehmigung seitens des Betreibes. Eine Ausnahme bilden Selfie-Fotos der Mieter/innen, wenn im Falle von Veröffentlichungen die das Studio Bizarr Kassel namentlich erwähnt oder die Social Media Accounts des Studio Bizarr Kassel verlinkt oder markiert werden.
  • Im Innenbereich des Studios Bizarr Kassel darf in den Fluren und Aufenthaltsräumen nicht geraucht werden. Auf Kundenwunsch ist das Rauchen in den Arbeitsräumen gestattet. Im Anschluss muss ausgiebig gelüftet werden. Das Anzünden von Kerzen sowie Wachsspiele sind aus Brandschutzgründen untersagt.
  • Das Mitbringen und Benutzen von berauschenden Substanzen bzw. Betäubungsmitteln gemäß BtMG jeglicher Art sind ausdrücklich verboten.
  • Die Kondompflicht gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG § 32 muss im Studio Bizarr Kassel zwingend eingehalten werden.
  • Die Betreiberin hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der auf die Mieter/innen verlinkten Seiten und distanziert sich daher ausdrücklich von allen Inhalten auf diesen Seiten.
  • Diskretion hat höchste Priorität im Studio Bizarr Kassel. Um die Interessen der Gäste, der Mieter/innen und der Betreiberin zu wahren, verpflichten sich die Partien zum Stillschweigen. Dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich – interne Betriebsvorgänge sowie persönliche und berufliche Informationen aller Parteien. Einzige Ausnahmen sind Informationen, die bereits auf der Webseite oder in anderweitigen Medien veröffentlicht worden sind. Ein Verstoß gegen das Diskretionsgebot wird mit juristischen Mitteln verfolgt.
  • Die Mieter/innen bestätigen, dass alle in der Hausordnung, den AGB sowie dem Hygieneplan beschriebenen Regeln beachten werden. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung, AGB und/oder Hygieneregeln behält sich der Betreiber des Studios Bizarr Kassel vor, das Hausrecht anzuwenden. In diesem Falle wird der Mietvertrag sofort gekündigt und die Mieter/innen haben das Haus unverzüglich zu verlassen. Bei Schäden, die durch das Verletzen der Hausordnung, AGB und/oder Hygieneregeln entstanden sind, behält sich die Betreiberin vor, diese im Einzelfall geltend zu machen.